FAQ

Was ist der FJT? Wer organisiert den FJT?

Der Feministische Juristinnen*tag (FJT) ist eine selbstorganisierte, feministische Konferenz. Sie untersucht die Verbindungen von Recht und Geschlechterordnung sowie Herrschaft und Emanzipation. Darüber hinaus entwickelt der FJT rechtspolitische Handlungsstrategien.

Der FJT findet seit 1978 jährlich statt und ist als überregionale Tagung im deutschsprachigen Raum eine der wenigen Institutionen ihrer Art. Teilnehmer*innen aus allen Altersgruppen und juristischen Ausbildungs- und Berufssparten kommen mit dem Ziel zusammen, gleichstellungspolitische Fragen aufzugreifen, zu diskutieren und für gesellschaftliche Auseinandersetzung wie politische Entscheidungsprozesse aufzubereiten.
Zur Geschichte des FJTs schaut euch auch die bisherige Webseite des FJTs und die Arbeit der STREIT an.

Der FJT 2024 möchte den feministischen Rechtsdiskurs umfassend mit Fragen der Zugänglichkeit verknüpfen. Eine Auswahl aktueller Rechtsfragen wird diskutiert und Lösungs- und Reformvorschläge sowie Forderungen an die Politik erarbeitet. Im Zentrum des FJTs stehen aber auch insbesondere die Vernetzung und der Austausch zwischen den Teilnehmenden.

Der FJT versteht sich als feministische Selbstorganisation: Der FJT hat als überdauernde Struktur die sogenannte Inhaltsgruppe, die die Inhalte plant und Referent*innen gewinnt. Die Inhaltsgruppe weist in Teilen eine personelle Kontinuität auf, bildet sich zugleich aber auch jährlich neu. Die Inhaltsgruppe steht allen Teilnehmenden und interessierten feministischen Jurist*innen bzw. anderen Berufs- und Ausbildungsgruppen offen, um sich jeweils für das kommende Jahr einzubringen. Darüber hinaus bringen sich Personen auch unabhängig der Organisations- und Inhaltsgruppe ein, indem sie bspw. während des FJTs ehrenamtlich mitarbeiten.
Auf dem Abschlussplenum wird jedes Jahr über den Tagungsort des nächsten Jahres abgestimmt und der "Stab" an die sich neu gründende sogenannte Organisationsgruppe übergeben. Diese übernimmt die logistische Planung und Umsetzung des FJTs. Dazu kommt die sogenannte Struktur-AG (s.u.). Um den Wissenstransfer weiter zu verbessern und die Mitarbeit für alle zugänglicher zu machen, z.B. durch Einplanung von Reisekosten, wird eine umfangreiche Nachbereitung und Evaluation der zukünftig ehemaligen und kommenden Organisations- und Inhaltsgruppen gemeinsam mit der Struktur-AG geplant.

Im Jahr 2023 wurde die - das organisatorische Jährlichkeitsprinzip überdauernde - Struktur-AG, die strukturelle Fragen der Verfasstheit des FJTs begleiten und Beschlussvorlagen für das Abschlussplenum erarbeiten soll, wiederbelebt.

Das Oberthema der diesjährigen Konferenz ist „Recht zugänglich“. Mehr zu den Zielen, den Möglichkeiten und Grenzen und zum Selbstverständnis des diesjährigen FJTs findest du im Code of Conference und in den weiteren Ausführungen der FAQ.
Der Förderverein Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte e.V. hat für das Jahr anstelle von Frauen streiten für ihr Recht e.V. bei der Lottostiftung Berlin, dem BMFSFJ und der Hugo Sinzheimer Institut (HSI) Förderanträge gestellt. Die HLCMR ist ein Projekt des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien.
Unterstützt wird der FJT 2024 über die Humboldt Universität zu Berlin, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien, BVR a.D. Prof. Dr. Susanne Baer, LL.M. und den NOMOS Verlag und die Technische Universität Berlin, Fachgebiet Interdisziplinäre Frauen* und Geschlechterforschung. Das Fachgebiet Interdisziplinäre Frauen* - und Geschlechterforschung wird geleitet von Prof. Dr. Hanna Meißner und Prof. Dr. Sabine-Hark.

Wer ist eingeladen?

Wir begrüßen praktisch und wissenschaftlich tätige Jurist*innen, Studierende und Rechtsreferendar*innen wie auch rechtspolitisch Engagierte und Interessierte.
Der FJT ist offen für alle Frauen, alle, die sich als Frauen fühlen und alle, die sich nicht einer binären Geschlechterordnung zuordnen können oder wollen. Personen müssen nicht Jura studiert haben, um teilnehmen zu können. Einen Teil der bestehenden Beschlüsse könnt ihr über die bisherige Website erforschen: https://www.feministischer-juristinnentag.de/fjt-2024.html

Wann findet der FJT statt?

Der FJT findet vom 10.5. bis 12.5.2024 in Berlin statt.

Bitte beachtet bei der Anreise, dass der 09.05.2024 ein gesetzlicher Feiertag und somit mit einem höheren Verkehrs- und Tourismusaufkommen in Berlin zu rechnen ist.

Zu Übernachtungsmöglichkeiten siehe Unterkünfte.

Wo findet der FJT statt?

Der FJT findet an drei unterschiedlichen Veranstaltungsorten statt: an der Technischen Universität Berlin, im Haus der Kulturen der Welt und in der Malzfabrik Berlin.

Für die Ortswechsel von der TU zum HKW sowie von der TU zur Malzfabrik wird es jeweils ein Angebot geben, gemeinsam mit einer Person des Inhalts- und Orgateams zu den jeweiligen Örtlichkeiten zu fahren.

TU Berlin
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin

Der Hauptcampus Charlottenburg-Wilmersdorf ist mit der U-Bahn (Ernst-Reuter-Platz, Stand Ende 2023 noch kein Aufzug), der S-Bahn (Zoologischer Garten und Tiergarten) und den barrierefreien Bussen X9, M45 und 245 (Steinplatz, Ernst-Reuter-Platz, Marchstraße) zu erreichen.

Weitere Informationen findet ihr hier:
Campusplan:
https://www.tu.berlin/studieren/uni-leben/campusplan
https://www.static.tu.berlin/fileadmin/www/10000000/Studieren/Uni-Leben/Campusplaene/Plan_Campus_Charlottenburg.pdf

Weitere Informationen zu Zugänglichkeit und Erreichbarkeit der TU Berlin findet ihr hier:
https://www.tu.berlin/studienberatung/im-studium/studieren-mit-beeintraechtigungen/zugaenglichkeit-und-erreichbarkeit

Auch der belebte Savignyplatz, die Kant- und Knesebeckstraße mit vielen Cafés, Restaurants, Geschäften, Theater, Kinos und Galerien sind in unmittelbarer Nähe.


HKW
John-Foster-Dulles-Allee 10
10557 Berlin

Die nächstgelegene barrierearme Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln bieten die U5 und der Bus 100.

Zug: Regional- und Fernzüge halten am Berliner Hauptbahnhof, der in der Nähe des HKW liegt. Eine Beschreibung des kurzen Fußwegs von dort zum HKW findet sich hier:
https://www.hkw.de/the-house/visit/visit

S-Bahn: Fahrt mit der S3, S5, S7 oder S9 bis Hauptbahnhof oder mit der S1, S2, S25 oder S26 bis Brandenburger Tor.

U-Bahn: Fahrt mit der U5 bis Bundestag, Hauptbahnhof oder Brandenburger Tor.

Bus: Fahrt mit dem Bus 100 bis zur Station „Haus der Kulturen der Welt“.

Boot: Direkt vor der Restaurant-Terrasse am Bettina-von-Arnim-Ufer befindet sich die Schiffsanlegestelle „Haus der Kulturen der Welt“, die von mehreren Spree-Reedereien angesteuert wird.

Mehr zur Zugänglichkeit findet sich hier:
https://www.hkw.de/the-house/accessibility/accessibility

Bis zum 20.5.2024 bietet sich im HKW die Möglichkeit die Ausstellung und Recherche Echoes der Brüderländer zu sehen:
https://www.hkw.de/#results


Malzfabrik
Bessemerstraße 2-14
12103 Berlin

Von der TU fährt der Bus M46 und 106 in die Nähe der Malzfabrik, es müssen dann ca. 10 Minuten Weg zurückgelegt werden. Der Bus M46 (ca. 8 Minuten Fußweg von der Malzfabrik) fährt bis zum Veranstaltungsende halbstündig. Alternativ kann von der S-Bahn-Haltestelle Südkreuz (Ausgang General-Pape-Straße) ca. 15 Minuten Weg zurückgelegt werden (über den IKEA-Parkplatz).

Das Gelände und die Räume in der Malzfabrik sind ebenerdig und mit Rampen ausgestattet. Bei einem Teil der Außenflächen sind Kopfsteinpflaster und z. T. unebener Asphalt zu beachten.

Zu der Barrierefreiheit siehe auch die weiteren Ausführungen der FAQ.

Was ist das Thema und Format des diesjährigen FJT?

Zum ersten Mal in der Geschichte der Tagung wird der 48. FJT unter einem Oberthema stattfinden. Dieses Oberthema lautet “Recht zugänglich”. Hierunter werden verschiedene Fragestellungen und Themen behandelt, von beispielsweise dem Stand zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland – Stichwort Zugang zu analogem und digitalem Gewaltschutz –, einer Reform des Antidiskriminierungsrechts über stadtplanerische Fragen – ´Wem gehört die Stadt?´ – bis hin zu reproduktiven Rechten, Decolonial Law und Gesundheit oder Arbeitsrecht. Außerdem geht es etwa um Fort- und Weiterbildung sowie Erfahrungsaustausch zu strategischer Prozessführung, prozessrechtliche Problemstellungen, insbesondere in der StPO und dem FamFG, sowie Möglichkeiten der effektiven Führung von Verbandsklagen. Eine Rolle spielen aber auch beispielsweise vergütungsrechtliche Fragen, da Streitwerte und Finanzkraft gerade für Frauen eine doppelte Hürde im Zugang zum Recht darstellen. Viele Arbeitsgemeinschaften und Workshops wie z.B. zu Fragen der juristischen Ausbildung, zu Rechtskunde für alle oder zu anti-asiatischem Rassismus werden angeboten.

Zentrale Ziele des 48. Feministischen Juristinnen*tags 2024 sind:

§ 1 Fachaustausch von Jurist*innen unterschiedlicher Rechtsgebiete aus Wissenschaft, Praxis und Ausbildung vor dem Hintergrund der Querschnittsthemen Antidiskriminierung, Gleichstellung, Chancengleichheit und Gewaltschutz zur Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Ziel ist insbesondere das Einnehmen und Anerkennen, aber auch Fordern und Etablieren von intersektionalen und mehrdimensionalen Perspektiven.

§ 2 Empowerment und Nachwuchsförderung: Austausch zu und Bereitstellung von Unterstützungsangeboten, Peer-to-Peer-Angeboten und Vernetzung.

§ 3 Fort- und Weiterbildung sowie Professionalisierung und Weitergabe von Expert*innenwissen.

§ 4 Themenanwält*innenschaft zu Gleichstellung, Zugang zum Recht und Antidiskriminierung.

§ 5 Sichtbarkeit: Diskussion und ggf. Veröffentlichung von Ergebnissen, Forderungen und Einschätzungen zu intersektionalen Perspektiven in den Themenfeldern Gleichstellung, Antidiskriminierung, Recht und Justiz.


So sehr der FJT für die einen ein empowernder Raum und Zuhause war und ist, so sehr war und ist er gleichzeitig von Ausschlüssen, Diskriminierungserfahrungen und Barrieren geprägt. Noch heute sprechen manche von früheren Auseinandersetzungen, als seien sie gestern erfahren worden. Auch fehl(t)en im Rahmen von Förderungen oft die Möglichkeiten den Ansprüchen an einer möglichst hohen Barrierefreiheit und Zugänglichkeit, Sichtbarkeit für heterogene Expertisen und Perspektiven oder bspw. Supervision und Begleitung zu realisieren.

Als FJT 2024 möchten wir vergangene Bemühungen aufgreifen und darüber hinaus gehen. Bspw. werden als Umsetzung der Anregungen aus den letzten FJT-Konferenzen Empowerment-Angebote für unterschiedliche Zielgruppen an allen drei Tagungstagen angeboten und ein hybrider Veranstaltungsteil soll den FJT für mehr Personen öffnen. 2024 arbeiten Inhalts- und Organisationsgruppe daran, vielfache Barrieren weiter abzubauen, werden aber (noch) keine barrierefreie Konferenz ermöglichen können. Der digitale Teil der Veranstaltung wird zum einen über einen nur für die Teilnehmenden zugänglichen YouTube-Stream und zum anderen über digitale Meetingplattformen realisiert. Code of Conference und Hausrecht gelten auch für diesen Teil des FJTs.

Weder kann der FJT 2024 ein sog. Safer Space sein, noch wird eine umfangreiche Methodenvielfalt alle Lernendentypen berücksichtigen können. Bestimmte Veränderungen würden nicht der momentanen Beschlusslage entsprechen. Auch inhaltlich spiegelt sich das Oberthema nur beispielhaft wider. Vor allem werden Personen und Teile der Zielgruppen bspw. aufgrund von fehlenden Ressourcen, Care-Arbeit, Prüfungsstress, Verletzungen, vergangenen Diskriminierungserfahrungen und/oder Kritik am FJT 2024 fehlen.
Mehr zu den Möglichkeiten von Kritik, Beschwerden, Resolutionen und Fachstellungnahmen, Möglichkeiten von Strukturentscheidungen und Mitarbeit beim FJT findet ihr hier.

Das Programm findet ihr hier: https://2024.feministischer-juristinnentag.de/#programm

Anmeldeverfahren

Eine Anmeldung wird vom 22.03. – 05.04.2024 über eine Anmeldemaske auf dieser Website möglich sein.
Die Rückmeldung erfolgt im April, es wird aber auch eine Warteliste geben. Zusagen werden fortlaufend verschickt, sobald Absagen eingehen oder kein Zahlungseingang nach einer Zahlungsfrist von einer Woche eingegangen ist.

Das Anmeldeverfahren berücksichtigt die angestrebte Trias „Praxis – Wissenschaft – Ausbildung“ bzgl. des (Berufs-)Hintergrundes der Teilnehmenden. Es erfolgt also eine Dreiteilung der Plätze (je 1/3 pro Kategorie). Die weiteren Kategorisierungen erfolgen auf folgende Art und Weise: Anmeldungen von

  • Menschen mit Mehrfachdiskriminierungen werden priorisiert (absoluter Vorrang innerhalb der jeweiligen Kategorie)
  • Menschen, die in ostdeutschen Bundesländern leben und außerhalb von Berlin leben und arbeiten, werden priorisiert (absoluter Vorrang innerhalb der Kategorie)
  • Menschen mit ausländischem Wohnsitz werden priorisiert (Erhöhung der Wahrscheinlichkeit um 10% innerhalb der Kategorie)
  • Menschen, die sich schon mindestens dreimal vergeblich beim FJT angemeldet haben, werden priorisiert (Erhöhung der Wahrscheinlichkeit um 25 % innerhalb der Kategorie)

Das Anmeldeverfahren nimmt Rücksicht auf die unterschiedlichen finanziellen Verfügbarkeiten, indem die Teilnahmebeiträge je nach Einkommen gestaffelt sind (0 – 250 EUR). Hier möchten wir darauf hinweisen, dass es Optionen der finanziellen Unterstützung z.B. durch Gleichstellungs-/Frauenbeauftragte von juristischen Fakultäten gibt. Diese haben teilweise Gelder, um die Teilnahme von Studierenden an feministischen Tagungen zu unterstützen. Die Auswahl der finanziellen Kategorie hat keine Auswirkung auf die Chancen bei der Platzvergabe.

Unterkünfte

Nach erfolgter Anmeldung wird eine Liste mit Hotels und Hostels unterschiedlichster Preiskategorien zur Verfügung gestellt, die empfohlen werden bzw. die in räumlich guter Erreichbarkeit zum Veranstaltungsort liegen.
Außerdem wird eine bedürfnisorientierte Bettenbörse unter allen Teilnehmenden organisiert, sodass ggf. auch eine kostenlose Unterkunft in einer Berliner Privatwohnung möglich ist. Den Link zur Bettenbörse findet ihr in der E-Mail, mit der ihr eine Zusage zum FJT erhaltet.

Das erste Mal beim FJT

Viele Menschen kennen sich bereits und treffen sich auf dem FJT seit sehr langer Zeit zum gemeinsamen Austausch und Wiedersehen. Zudem sind Abläufe und Gespräche durch sich über die Zeit etablierte Formen und Worte geprägt und in diesem Sinne voraussetzungsvoll. Für Personen, die das erste Mal am FJT teilnehmen, kann dies einschüchternd sein. Deshalb gibt es dieses Jahr nochmal verstärkt Angebote zur Vernetzung und zum Kennenlernen.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass alle grundsätzlich alle ansprechen können und sich auch alle duzen. Um das Ansprechen etwas leichter zu machen, soll eine Methode ausprobiert werden, durch die Menschen vor Ort deutlich machen können, ob Menschen gerade offen für Gespräche sind oder bspw. Ruhe benötigen.

Neben der bestehenden FJT-Chatgruppe (Signal) existiert auch eine sog. Vernetzungsgruppe BIPoC FJT (Signal). Ggf. möchten sich Menschen, die das erste Mal dabei sind, auch ähnlich vernetzen.

Darüber hinaus finden zwei große abendliche Netzwerkveranstaltungen statt. Am Freitagabend wird der 48. FJT in Berlin mit inhaltlichem Rahmenprogramm und anschließendem Vernetzungsempfang feierlich eröffnet werden. Am Samstagabend findet eine weitere große abendliche Vernetzungsveranstaltung statt.
Wichtig ist, dass der FJT ein selbstorganisierter Raum ist und wir alle in vielen Aspekten gemeinsam für die Konferenz verantwortlich sind. Mehr zur Geschichte, zur Vorbereitung und den Möglichkeiten der Mitgestaltung findest du unter den weiteren Ausführungen zum FJT in dem Code of Conference.

Das Programm ist auf der neuen Website für 2024 bereitgestellt und steht zum Teil auch in Papierform vor Ort zur Verfügung. Zur Vorbereitung empfiehlt es sich, die Erläuterungen zu Fachstellungnahmen, Resolutionen und Strukturentscheidungen zu lesen.

Fotografieren und Öffentlichkeitsarbeit

Wir möchten, dass sich beim FJT und auch bei den Netzwerkveranstaltungen alle wohlfühlen können. Darum werden von Seiten der Organisator*innen – außer über Einladung für Gruppenbilder – keine Bild- oder Tonaufnahmen angefertigt.

Es ist das Recht jeder Person, die am FJT teilnimmt, nicht fotografiert zu werden und sich hierfür weder exponieren noch rechtfertigen zu müssen. Wer Bild- und Tonaufnahmen machen, online stellen oder anderweitig veröffentlichen will, muss darauf zu sehende oder zu hörende Personen vorher um Erlaubnis bitten. Gleiches gilt für den digitalen Teil des diesjährigen FJTs.

Die Öffentlichkeitsarbeit für den FJT 2024 umfasst u.a. Werbung über die E-Mail-Liste und Postings in sozialen Medien (Instagram / Threads). Genaueres zu datenschutzrechtlichen Implikationen kannst du auch unseren Datenschutzhinweisen entnehmen.

Zugänglichkeit

Der FJT möchte ein immer diskriminierungsfreierer und zugänglicherer Raum werden (diesjähriges Thema des FJTs). Um dies umzusetzen, versuchen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten, Kompetenzen und Erfahrungen als ehrenamtlich arbeitende Gruppen eine möglichst barrierefreie Veranstaltung durchzuführen.

Besondere Bedarfe werden in der Anmeldung abgefragt, damit wir diese bestmöglich realisieren können. Weitere Bedarfe kannst du gerne im Freifeld ergänzen – wir treten dazu ggf. noch einmal mit dir in Kontakt, um sie bestmöglich umzusetzen.

(In Teilen zu) Versagen ist ein Teil des Veranstaltens und kann sehr wichtig für Veränderungen sein. Gleichzeitig darf dies keine Ausrede sein und wir müssen versuchen, es in Grenzen zu halten und bspw. Barrieren und Ausschlüsse abzubauen.

Zu den einzelnen Barrieren, die wir im Vorfeld des FJTs abbauen konnten, siehe unten unter „Barrieren“. Für den FJT 2024 haben wir uns an einem Code of Conference versucht, der uns alle gemeinsam während des FJTs unterstützen soll, zusammen einen angemessenen Raum zu schaffen. Wir laden euch ein, den Code of Conference vor dem Beginn des FJTs zu lesen.

Barrieren und Barrierefreiheit

Einige Barrieren konnten wir über die Planung abbauen, andere bleiben auch für den FJT 2024 bestehen. Informationen zu Barrieren und Barrierefreiheit hier folgend im Überblick:

  • Schriftübersetzung und Verdolmetschung von Teilen der Veranstaltung.
  • Programmteile in Deutscher Gebärdensprache und deutscher Lautsprache (s. Programm).
  • Flüsterübersetzung in andere Lautsprachen nach Möglichkeiten – Bedarf bitte bei der Anmeldung vermerken.
  • Veranstaltungsort ebenerdig. Zwei Eingänge mit automatisch öffnenden Türen. Für Rollstühle zugänglich.
  • Toiletten: Die TU, das HKW und auch die Malzfabrik bieten barrierefreie Toiletten.
  • Barrierearme All-Gender-Toiletten sind vorhanden.
  • Angaben zu Pausen im Programm.
  • Barrierefreiheit an den Veranstaltungsorten: Ausschilderung und Ansprechpersonen (Infopoint) vor Ort vorhanden, Wegbeschreibungen finden sich auch auf der Website.
  • Kinderbetreuung: An der TU bieten wir für die Tagesveranstaltungen Kinderbetreuung an. Nicht vorhanden bei der Abendveranstaltung an der HKW und auch nicht bei der Abendveranstaltung am Samstag in der Malzfabrik.
  • Ruheraum: Der Ruheraum an der TU Berlin wird in den Raumplänen vermerkt, die auch auf der Website veröffentlicht und aktualisiert werden. Es wird dort u.a. Getränke und Sitzmöglichkeiten geben.
  • Sitzplätze: Für die inhaltlichen Veranstaltungen werden in der ersten Reihe Sitzplätze für Personen mit dem Bedarf des Sitzens reserviert. Auch bei der Auftaktveranstaltung am Freitag und bei der Vernetzungsveranstaltung am Samstagabend wird es Sitzmöglichkeiten geben. Bei letzterem gibt es Sitzmöglichkeiten im Innenraum sowie außerhalb.
  • Sanitätsdienst: Es wird in Teilen ein Sanitätsdienst zur Verfügung stehen. Genauere Informationen zum Sanitätsdienst werden künftig bereitgestellt.
  • Barrierefreie Dokumente, Dokumente in Papierform: Raumplan, Programm und FAQ werden teilweise in Papierform bei der Anmeldung bereitgestellt. Insbesondere aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten stellen wir außerdem einen QR-Code bereit.
  • Essen und Getränke: Snacks und Flying Food sind vollständig vegetarisch und vegan. Allergene sowie besondere Inhaltsstoffe sind gekennzeichnet. In den Pausen werden u.a. Kaffee, Tee und alkoholfreie Kaltgetränke sowie vegane salzige / süße Snacks angeboten. Bei den Abendveranstaltungen können alkoholische Getränke erworben werden. Wir weisen darauf hin, dass der FJT 2024 keine Vollverpflegung leisten kann.
  • Kosten/Finanzielle Unterstützung: Die Kosten sind gestaffelt, mehr erfahrt ihr unter „Anmeldeverfahren“. Hier möchten wir darauf hinweisen, dass es Optionen der finanziellen Unterstützung z.B. durch Gleichstellungs-/Frauenbeauftragte von juristischen Fakultäten gibt. Diese haben teilweise Gelder, um die Teilnahme von Studierenden an feministischen Tagungen zu unterstützen.
  • Räume des Austauschs: Vernetzungsräume während der Konferenz stehen zum Teil zur Verfügung.
  • Ansprache: Auf den Namensschildern werden die Pronomen, die in der Anmeldemaske angegeben werden, sowie Vor- und Nachname notiert.
  • Servicetiere: Servicetiere können beim FJT mitgeführt werden.
  • Stimming-Objekte: Stimming-Objekte können selbstverständlich mitgebracht werden. Ob wir diese im Ruheraum zur Verfügung stellen können, wird als Information nachgereicht.
  • Einstieg in den FJT: Freitagnachmittag finden Einführungsveranstaltungen, die nicht nur für neue Teilnehmende interessant sind, statt. Außerdem gibt es mehrere Vernetzungsräume und Vernetzungsveranstaltungen, die ein Ankommen erleichtern sollen.
  • Bedarfe könnt ihr gerne bei der Anmeldung vermerken.
  • Externe Awarenesspersonen werden für Teile der Veranstaltung anwesend sein.

Barrieren, die wir noch nicht abbauen konnten, als unabgeschlossene Liste:

  • Der FJT 2024 ist keine Scent-free-Veranstaltung, siehe dazu auch unser Hygienekonzept.
  • Braille-Leitsysteme existieren nur vereinzelt.
  • Professionelle Fremdsprachenübersetzung kann nur in Teilen angeboten werden.
  • Individuelle Gebärdendolmetschung für jeden einzelnen Slot kann nicht angeboten werden.
  • Umfassende Sammlung von Stimming-Objekten wird nicht angeboten werden können.
  • Schriftdolmetschung wird nur vereinzelt hybrid (genaue Informationen folgen) angeboten.
  • Die Zusammensetzung der Inhalts- und Organisationsgruppe ist strukturell ausschließend, da sich diese durch u.a. über zum Zeitpunkt vorhandene Ressourcen zusammensetzen. Perspektiven und Expertisen sind also begrenzt. Darüber hinaus existieren keine Regeln, die in der Zusammensetzung der Inhalts- und Orgagruppe Antidiskriminierung und Inklusion mitdenken.
  • Der FJT 2024 kann keine Vollverpflegung anbieten.
  • Es wird keine Transportorganisation zwischen den Veranstaltungsorten geben. Ein gemeinsamer Ortswechsel von jeweiligen Sammelpunkten wird angeboten.
  • Das externe Awareness Team ist nicht durchgängig präsent. Awarenesspersonen aus dem Orga- und Inhaltsteam werden dann zur Verfügung stehen.
  • Kinderbetreuung wird nicht durchgängig angeboten. Während der Abendveranstaltungen muss eine Kinderbetreuung anderweitig oder unter FJT-Teilnehmenden organisiert werden.
  • Dolmetschung und Übersetzung steht bei Abendveranstaltungen nur begrenzt vor Ort zur Verfügung.
  • Das FJT-Programm hat Lücken und lässt Themen aus, die auch unter “Zugang zum Recht” fallen und mindestens von gleicher Bedeutung wie das finale Programm sind.
Hygienemaßnahmen
  1. Auf der Veranstaltung besteht keine Maskenpflicht. Es wird aber ein Kontingent an Masken im Anmelderaum der TU zur Verfügung gestellt.
  2. Im Gebäude der TU sind Desinfektionsmittelspender in den Gängen aufgestellt.
  3. Wir bitten alle Teilnehmenden, sich vor der Veranstaltung auf Covid-19 selbst zu testen. Es wird für Einzelne ein Kontingent an Tests im Anmelderaum zur Verfügung gestellt.
  4. Wir bitten außerdem, alle Teilnehmenden bei Erkältungssymptomen Maske zu tragen, bei schweren Erkrankungen von der Veranstaltung fernzubleiben bzw. sich von der Veranstaltung zu entfernen.
  5. Auf Händeschütteln kann gerne verzichtet werden. Dies wird nicht als Zeichen mangelnder Höflichkeit wahrgenommen.
  6. Insgesamt appellieren wir an ein eigenverantwortliches, rücksichtsvolles Verhalten aller Teilnehmenden.
  7. Aus Rücksichtnahme auf bspw. Geruchsunverträglichkeiten oder Migränepatient*innen bitten wir ebenfalls alle Teilnehmenden, auf stark riechende Parfums zu verzichten.
  8. In der TU werden in jedem Stockwerk zwei Toiletten mit Hygieneartikeln ausgestattet. Auch in der Malzfabrik und im HKW sind während des FJTs Hygieneartikel auf einzelnen Toiletten verfügbar.
Datenschutzkonzept

Datenschutz ist uns sehr wichtig. Wir nehmen den Schutz eurer personenbezogenen Daten daher sehr ernst und behandeln diese vertraulich.

Unsere Datenschutzhinweise findet ihr auf dieser Website https://2024.feministischer-juristinnentag.de/datenschutz.html. Bei Fragen rund um das Thema Datenschutz wendet euch an datenschutz@feministischer-juristinnentag.de.

Awareness und Beschwerden

Es wird zum Teil ein externes Awareness-Team während der Veranstaltung vor Ort sein. Andere Veranstaltungsteile werden durch ein FJT-internes und nicht-professionelles Awareness-Team übernommen. Ein professionelles Beschwerdemanagement können wir leider nicht zur Verfügung stellen, dennoch sollen Beschwerden als wichtige Hinweise für die Weiterentwicklung aufgenommen und bearbeitet werden.

In Berlin gibt es verschiedene Antidiskriminierungsberatungsstellen. Einen Überblick über Beratungsstellen in Berlin findet ihr hier https://www.berlin.de/sen/lads/beratung/. Die Standards der Antidiskriminierungsberatung umfassen mindestens folgende Prinzipien: Vertraulichkeit, Parteilichkeit, Horizontaler Ansatz, Betroffen-/Auftragsorientierung, Barrierearmut und Zugänglichkeit. Antidiskriminierungsberatung basiert auf dem Prinzip der Parteilichkeit mit von Diskriminierung Betroffenen und resultiert aus der Analyse bestehender Machtungleichheiten. Als Instrument zur Überwindung von Machtdifferenzen stellt die parteiliche Arbeitsweise die Interessen und Bedürfnisse der Betroffenen bewusst in den Vordergrund und betrachtet individuelle Diskriminierungserlebnisse im strukturellen Kontext.

Das Awarenesskonzept wird momentan erarbeitet und findet sich später hier.

Code of Conference und Hausrecht im Rahmen der Veranstaltung

Hier findet ihr den Code of Conference für den FJT 2024. Wir laden euch ein, den Code of Conference vor Beginn des FJTs 2024 zu lesen.

Der Organisation- und Inhaltsgruppe des FJTs haben während der Veranstaltung das Hausrecht.

Das Anbringen von Bildern, Plakaten oder sonstigen Materialien an den Wänden der Veranstaltungsorte ist durch diese untersagt.

Der digitale Teil der Veranstaltung wird zum einen über einen nur für die Teilnehmenden zugänglichen YouTube-Stream und zum anderen über digitale Meetingplattformen realisiert. Code of Conference und Hausrecht gelten auch für diesen Teil des FJTs. Die unbefugte Weitergabe der Links und entsprechenden Schlüssel hat einen Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge.

Einschüchterung, Belästigung, beleidigende, diskriminierende, abwertende oder erniedrigende Sprache und Verhalten durch Teilnehmende werden nicht akzeptiert und können - wenn alle anderen Möglichkeiten versagen - den Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge haben. Darunter fallen u.a. auch belästigende und nicht autorisierte Bild- und Tonaufzeichnungen oder Sendungen via Chat, Stalking sowie vorsätzlich störendes Verhalten, das zur wiederholten Unterbrechung von Teilen der Veranstaltung führt. Grundlage für einen möglichen Ausschluss sind bestehende Verabredungen der vergangenen FJT und der Code of Conference für unsere Zusammenarbeit und das Miteinander. Der Ticketpreis wird im Fall eines Ausschlusses nicht erstattet.

Fachstellungnahmen

Fachstellungnahmen können beschrieben werden als konkrete, oft auch recht detailliert ausgeführte rechtspolitische Forderungen oder juristische Einschätzungen, die auf fachlicher Expertise beruhen. Das unterscheidet sie von Resolutionen, welche allgemeinere rechtspolitische oder juristische Themen betreffen, die auch ohne spezifisches Vorwissen von allen Teilnehmer*innen in der beschränkten Zeit des Zwischenplenums diskutiert und abgestimmt werden können.

Fachstellungnahmen bedürfen der Zustimmung von mindestens 40 Personen.

Sie entstehen entweder in den Arbeitsgruppen und Foren, werden z.T. durch Referent*innen und jeweilige Ansprechpersonen der Inhaltsgruppe für die Erarbeitung vorbereitet und behandeln die dort diskutierten Themen. In den Arbeitsgruppen treffen oft viele Expert*innen zusammen und es sollte – wenn möglich - Zeit eingeplant werden, gemeinsame Fachstellungnahmen zu erarbeiten. Meist setzen Fachstellungnahmen spezifisches Wissen bestimmter Rechtsmaterien oder Zusammenhänge und vertiefte Diskussionen voraus.

Fachstellungnahmen werden bis zum Zwischenplenum FJT-öffentlich ausgehängt. Auf den Aushängen kann die Zustimmung zu einer Fachstellungnahme per Unterschrift erteilt werden. Im Zwischenplenum werden die Fachstellungnahmen kurz vorgestellt und insbesondere auf jene hingewiesen, die noch nicht ausreichend Unterschriften erhalten haben. Die Unterschriften können bis zum Abschlussplenum gesammelt werden.

Fachstellungnahmen können andererseits auch unabhängig von den Arbeitsgruppen oder Foren eingebracht werden: Wenn einzelne Personen oder Gruppen unabhängig von einer AG oder einem Forum einen Fachstellungnahme-Vorschlag einbringen wollen, müssen sie diesen im Zwischenplenum präsentieren und abstimmen lassen. Gibt es keine grundsätzliche Ablehnung, können auch für diesen Vorschlag bis zum Abschlussplenum weitere ggf. notwendige Unterschriften gesammelt werden.

Resolutionen

Resolutionen betreffen allgemeinere rechtspolitische oder juristische Themen, die auch ohne spezifisches Vorwissen von allen Teilnehmer*innen in der beschränkten Zeit des Zwischenplenums diskutiert und abgestimmt werden können.

Resolutionen werden im Zwischenplenum beschlossen. Sie können nur dann ins Zwischenplenum eingebracht werden, wenn die Resolutionsvorlagen vor Beginn des Zwischenplenums an einer hierfür bestimmten Stelle ausgehängt wurden. Der Textvorschlag sollte kurz und prägnant sein.

Das Zwischenplenum ist ab einer Zahl von 30 anwesenden Teilnehmer*innen beschlussfähig. Resolutionen bedürfen für ihre Annahme einer Mehrheit von 80% die abgegebenen Stimmen. Enthaltungen zählen nicht zu den Gegenstimmen. Diese Abstimmungsregeln gelten auch für mögliche Änderungsanträge.

Strukturentscheidungen für den FJT

Im Abschlussplenum werden interne Organisationsfragen besprochen. Über Jahre war bspw. die Frage der Einladungspolitik sehr präsent, aber auch Abstimmungsmodi oder grundlegende Fragen zum Ablauf konnten beschlossen werden. Inzwischen ist wohl die Frage am dringlichsten, wie mit den institutionellen Schattenseiten (siehe dazu auch den Code of Conference) des FJT gut umgegangen werden kann.

Die Absicht, eine Strukturentscheidung herbeizuführen, sollte bis zum Beginn der Samstagabendveranstaltung FJT-öffentlich bekannt gegeben werden. Das Abschlussplenum ist ab einer Zahl von 30 anwesenden Teilnehmer*innen beschlussfähig. Strukturentscheidungen bedürfen für ihre Annahme einer Mehrheit von 80%. Enthaltungen zählen nicht zu den Gegenstimmen.

Da Strukturentscheidungen die künftigen Organisator*innen binden, bis ein Abschlussplenum anders entscheidet, sollten nur essentielle Fragen entschieden und damit vorgegeben werden.