Samstag 11. Mai | 14:00 - 15:30

Verfahrenspflege Minderjähriger im Familiengerichtsverfahren – Verfahrensbeistände, Kinderbeistände und Familiengerichtshilfe im Ländervergleich Deutschland-Österreich

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  • Samstag 11. Mai | 14:00 - 15:30

Rauminfo folgt

Verfahrensbeistände (in Österreich: Kinderbeistände) werden in strittigen familienrechtlichen Verfahren hinzugezogen, um die Interessen des Kindes zu vertreten. Eine Herausforderung für alle Beteiligten stellt der Umgang mit (fortgesetzter) häuslicher Gewalt dar. Eine fachliche Qualifikation hierzu oder auch die Sensibilisierung für die entwicklungspsychologischen Folgen ist häufig noch nicht vorhanden. In Österreich besteht zudem die Besonderheit, dass seit 2013 die Familiengerichtshilfe (FGH) als Hilfsorganisation in Pflegschaftssachen fungiert und familienpsychologische Stellungnahmen zu Obsorge- und Kontaktrechtsfragen abgibt. Ausgestattet mit weitreichenden Befugnissen bei mangelhaften Kontrollmöglichkeit durch die Parteien, wird regelmäßig auf erhebliche Rechtschutzdefizite für die Verfahrensbeteiligten sowie fehlende Qualitätskriterien bei der Gutachtenerstellung verwiesen. In der Praxis bewertet die FGH regelmäßig die Bedeutung von Kontakt zu beiden Elternteilen höher als den Bedarf nach Gewaltschutz des Kindes.
Sowohl in Deutschland als auch in Österreich sind außerdem aktuell Novellen des Kindschaftsrechts geplant, die das Doppelresidenzmodell/paritätische Wechselmodell priorisieren. In dieser AG sollen die Praxis der Verfahrenspflege in Deutschland und Österreich kontrastiert und die Folgen von Gesetzesänderungen differenziert betrachtet werden, insbesondere was effektiven Gewaltschutz und wirtschaftliche Auswirkungen für hiervon erwartbar strukturell besonders betroffene, geringverdiendende Mütter anbelangt.

Referent*innen

RAin Dr. Laura Adamietz, Bremen;
RAin Dr. Judith Kolb, Graz

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