Sonntag 12. Mai | 10:45 - 12:15

Strategische Prozessführung gegen Gender-Stereotypisierung im Sexualverfahren

  • Sonntag
  • Sonntag 12. Mai | 10:45 - 12:15
  • Workshop

H 2053

Trotz der Verankerung des Grundsatzes "Nein ist Nein" im deutschen Sexualstrafrecht 2016 spielen diskriminierende Wissensbestände zu typischem Opferverhalten und Gender-Stereotypisierungen bezüglich "typischer" weiblicher/männlicher (heteronormativer) Sexualität und dazu, was sexualisierte Gewalt ist, und was nicht, eine weiterhin zu große Rolle in Sexualstrafverfahren vor deutschen Gerichten. Dies führt dazu, dass Betroffene sexualisierter Gewalt der Gefahr sekundärer Vikrimisierung in den Verfahren ausgesetzt sind und teils grundrechtsverletzende Eingriffe in ihre Intim- und Privatsphäre hinnehmen müssen. Das Wissen um diese Gefahren und Rechtsverletzungen ist auch ein Grund, weshalb Betroffene davor zurückschrecken, Sexualstraftaten zur Anzeige zu bringen und strafrechtlich verfolgen zu lassen. In einer Gesamtschau lässt sich sagen, dass Gender-Stereotypisierung die effektive Durchsetzung des geltenden strafrechtlichen Grundsatzes "Nein ist Nein" verhindert.  Es verhindert den effektiven Zugang zum Recht für Betroffene sexualisierter Gewalt.
Gender-Stereotypisierung stellt eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar, die aber bisher in Deutschland als solche noch nicht ausreichend anerkannt ist. Obwohl das CEDAW-Committee eine entsprechende rechtliche Klarstellung bereits in einer Stellungnahme zu einer Individualbeschwerde einer philippinischen Beschwerdeführerin traf und auch der EGMR sich dazu schon äußerte, gibt es in Deutschland bisher noch keine strategische Prozessführung gegen Gender-Stereotypisierung.
Konkrete gesetzliche Reformvorschläge, wie die ausdrückliche Klarstellung der grundrechtlich gebotenen Abwägung und Einschränkung des Fragerechts in Fällen der Betroffenheit der Intim-/Privatsphäre, die schriftliche Protokollierung der Aussagen zur späteren Verwendbarkeit und zum Nachweis von Gender-Stereotypisierung, wurden bisher nicht eingebracht. Auch psychologischen Gutachten zu Opferzeug*innen sind weiterhin teils hochproblematisch.
Bei diesem Workshop wird es darum gehen, auf das geballte Wissen der FJT-Teilnehmende zu nutzen und gemeinsam zu brainstormen, ob/ welche Optionen einer strategischen Prozessführung bestehen. Im Idealfall soll im Anschluss eine strategische Prozessführung gegen Gender-Stereotypisierung in Sexualstrafverfahren aufgegleist werden.

Referent*innen

RAin Christina Clemm, Berlin;
Kaja Deller, JUMEN, Berlin;
Karin Heisecke, Berlin
Sabrina Wittmann, Europarat, Abt. Gewalt gegen Frauen

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