Recht zugänglich
Samstag 11. Mai | 11:00 - 12:30
Selbstbestimmungsgesetz
- AG
- Samstag
- Samstag 11. Mai | 11:00 - 12:30
H 1028
Im Jahr 2024 tritt voraussichtlich endlich das lang angekündigte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Menschenrechtlich ist die Reform der Korrekturverfahren des personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags und der Vornamen, die auch in den Fachstellungnahmen des FJTs seit Jahren gefordert wird, überfällig. Doch wie viel Selbstbestimmung bringt eigentlich das Selbstbestimmungsgesetz? Die schon das Gesetzgebungsverfahren begleitende Diskursverschiebung hat sich nun auch materiell im Gesetzestext niedergeschlagen, etwa in den – rechtlich unsinnigen – Regelungen zum Haus- und Satzungsrecht und zur Vertragsfreiheit, der ausdrücklichen Aufnahme einer Regelung für den Spannungs- und Verteidigungsfall und der standardisierten Meldung jeder Korrektur an die Sicherheitsbehörden. In der AG zum Selbstbestimmungsgesetz lassen wir den Gesetzgebungsprozess und die ihn begleitenden Diskurse noch einmal kritisch Revue passieren, diskutieren nun durch das Selbstbestimmungsgesetz konstruierte Vorstellungen von Geschlecht und erörtern ausgehend vom rechtlichen Status quo rechtliche und rechtspolitische Handlungsoptionen.
Referent*innen
Susanna Roßbach, Kiel