Samstag 11. Mai | 09:00 - 10:30

Relevanz und Legalität feministischer Streiks

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  • Samstag 11. Mai | 09:00 - 10:30

H 3013

Die AG widmet sich dem Thema „feministischer Streik“. Zunächst werden gemeinsam mit den Teilnehmenden die Grundlagen des Streikrechts erörtert: wo ist das Streikrecht verfassungsrechtlich verankert und welche Formen des Arbeitskampfes sind hiervon erfasst. Art. 9 Abs. 3 GG schützt ausdrücklich Arbeitskämpfe, „die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen geführt werden“ – aber was bedeutet das für den feministischen Streik? Nach einer Einbettung des feministischen Streiks in seinen geschichtlichen Kontext, wollen wir den Fokus auf folgende Fragen legen: Wann ist ein Streik rechtswidrig? Was ist ein politischer Streik und wie lässt sich der feministische Streik rechtlich einordnen? Wo stößt er nach der Rechtsprechung an seine Grenzen? Zur Veranschaulichung werden z.B. Arbeitskämpfe in der Alten- und Krankenpflege sowie im Sozial- und Erziehungsdienst dargestellt.
Im zweiten Teil der AG wird der Blick auf die unbezahlte Sorgearbeit gerichtet. Aus dem Gutachten für den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung geht hervor, dass Frauen durchschnittlich 52,4 Prozent mehr Zeit für unbezahlte Sorgearbeit aufwenden als Männer (Gender Care Gap). Frauen arbeiten dadurch entsprechend häufiger in Teilzeit oder geringfügiger Beschäftigung. Die daraus resultierenden niedrigeren Einkommen über den Lebensverlauf führen auch zu niedrigeren Rentenansprüchen. Aber wie lässt sich bei unbezahlter Sorgearbeit politischer und ökonomischer Druck ausüben? Anders gewendet: Wie legt man unbezahlte Sorgearbeit – Hausarbeit, Kinderbeziehung und Pflege von Angehörigen – nieder? Und welche Stellschrauben und flankierende Maßnahmen gibt es im Rahmen bezahlter Erwerbstätigkeit? Gemeinsam mit den Teilnehmenden soll – mit den gewonnenen Erkenntnissen aus dem ersten Teil der AG – nicht nur über die Arbeitskampfmittel und Hindernisse der Organisation diskutiert werden, sondern auch z.B. über die Vier-Tage-Woche als Arbeitszeitmodell für die Zukunft.

Referent*innen

Antonia Seeland, Mainz;
Dr. Amélie Sutterer-Kipping, München;
Dr. Theresa Tschenker, Berlin

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