Samstag 11. Mai | 16:00 - 17:30

Die Rechtsstellung von ehemaligen Vertragsarbeitenden in der DDR

  • Samstag
  • Samstag 11. Mai | 16:00 - 17:30
  • Workshop

H 1028

In der DDR wurde die Aufnahme von Vertragsarbeitenden und Schüler*innen über Staatsverträge mit verschiedenen Staaten, u.a. Vietnam, organisiert. Durch die Form des Staatsvertrages durften die Vertragsarbeitenden, anders als in der BRD, die Industrie und den Arbeitsplatz nicht selbst auswählen. Teile des Bruttoeinkommens wurden zudem als Staatshilfe in die Heimatländer überwiesen. Mit dem Ende der DDR liefen die Regierungsabkommen aus. Wer in Deutschland bleiben wollte, war vor große rechtliche und persönliche Herausforderungen gestellt. Ihre Rechtslage und somit die Sicherheit ihres Aufenthalts blieb bis 1997 ungeklärt. In unserem Workshop möchten wir uns mit der Stellung der ostdeutschen Vertragsarbeitenden auseinandersetzen: Wie erklären sich historisch die unterschiedlichen Migrationsregime? Wie wurde in der Wendezeit mit den ehemaligen Vertragsarbeitenden umgegangen und welche Akteure haben im Anerkennungskampf welche Rolle gespielt? Wie ist die Situation der ehemaligen Vertragsarbeitenden heute? Was können wir tun, um die Rechtsstellung von ehemaligen Vertragsarbeitenden zu verbessern?

Referent*innen

Dr. Noa Ha, Wissenschaftliche Geschäftsführerin DeZIM, ​​Berlin;
Thúy Nonnemann, Menschenrechtsaktivistin, ​​Berlin;
Prof. Dr. Karin Weiss, Erziehungswissenschaftlerin, Berlin

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