Samstag 11. Mai | 14:00 - 15:30

Klassismus und Grundgesetz – Zeit für ein Umdenken, aber wie?

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  • Samstag 11. Mai | 14:00 - 15:30

Rauminfo folgt

Die Schere zwischen Armut und Reichtum geht immer weiter auseinander. Dabei sind bestimmte Gruppen besonders von (Einkommens-)Armut betroffen, darunter rassifizierte Frauen. Es sind typischerweise rassifizierte Frauen, die intersektionale Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt, aber auch in anderen Lebensbereichen erleben. Armut und Diskriminierungen prägen das ganze Leben; nicht nur das eigene, sondern auch das der nachfolgenden Generationen. Möglichkeiten sozialer, erst recht politischer Teilhabe sind stark eingeschränkt und Betroffene werden so an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Diese Realität wirft Fragen an den Sozialstaat und das Antidiskriminierungsrecht auf. Wie kann es in einem Sozialstaat sein, dass Menschen trotz Arbeit in Armut leben? Ist es Zufall, dass besonders rassifizierte Frauen davon betroffen sind? Kann das Antidiskriminierungsrecht hier Abhilfe schaffen? In meinem Vortrag möchte ich auf diese Fragen und auf die Zusammenhänge mit dem vorherrschenden Rechtsverständnis des Sozialstaatsprinzips und der Gleichheitsgarantien in Art. 3 GG eingehen. Es liegt nahe, dass es einen neuen Ansatz braucht, um Armut und klassistische Diskriminierung konsequenter adressieren zu können. Anlässlich des 75. Geburtstags des Grundgesetzes möchte ich vorschlagen auch zu diskutieren, ob die Diskriminierungskategorie (soziale) "Herkunft" umgeschrieben oder zeitgemäß interpretiert werden müsste. Das BVerfG hat die Diskriminierungskategorie zuletzt im Kontext der Nachkriegsgesellschaft der späten 1950er Jahre interpretiert, die offenkundig durch eine andere Realität und ein anderes Verständnis von Armut und sozialer Benachteiligung geprägt war.

Referent*innen

Nazli Aghazadeh-Wegener (sie/ihr), Goethe-Universität Frankfurt

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