Samstag 11. Mai | 09:00 - 10:30

Der Kindeswohlbegriff – Hilfreich oder hinderlich beim Schutz vor häuslicher Gewalt?

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Rauminfo folgt

Der unbestimmte Rechtsbegriff des "Kindeswohls" stellt einen zentralen Bezugspunkt im familienrechtlichen Verfahren zur Regelung von Sorge- und Umgangsrechten dar. Die häufige Ineinssetzung des Begriffs mit Kontaktmöglichkeiten zu den rechtlichen bzw. immer häufiger auch zu den genetischen Elternteilen ist im Lichte der Istanbul-Konvention kritisch zu hinterfragen. Organisierte Vaterrechtler propagieren pseudowissenschaftliche Theorien, wie z.B. das PAS (Pariental Alienation Syndrom), die in die Rechtsprechung und Gesetzgebung Eingang finden. Auf diesem Hintergrund kritisierte die UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem 2023 die deutsche/österreichische Entscheidungspraxis als Unterminierung des Kindeswohlgebots, da trotz vorliegender Beweise von häuslicher Gewalt oftmals der Kontakt zum gewaltausübenden Elternteil forciert wird. Migrantische Frauen* sind bei der Einschätzung ihrer Erziehungsfähigkeit im besonderen Maß von Diskriminierung betroffen.
Das Forum versucht eine multiprofessionelle und intersektionale Beleuchtung des Kindeswohlbegriffs, um gemeinsam feministische Handlungsmöglichkeiten für die juristische, psychologische und sozialarbeiterische Praxis zu bündeln.

Referent*innen

Dr. Christine Böttger, Fam-Ki, Institut für Familienrecht und Kindeswohl Bremen;
Dipl.-Psych. Carina Fuhrer, Sachverständige, Aschaffenburg;
RAin Asha Hedayati, Berlin

Moderation: RAin Zümrüt Turan-Schnieders, Hanau

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